1. Richtiges Größenverhältnis zwischen Fahrer und Fahrrad: Probefahrt!
Der Fahrradrahmen (nicht nur die Laufradgröße) sollte zur Körpergröße/Beinlänge des Benutzers passen. Die Sitzposition auf einem zu großen/zu kleinen Rahmen ist selten durch die Veränderung von Sattelstützlänge und kürzeren/längeren oder höheren Lenkervorbau so zu ändern, dass der Fahrbetrieb auf Dauer zufrieden stellend und effektiv ist. Für Erwachsene und auch für Kinder sollten dabei keine Kompromisse gemacht werden!
2. Verwendungszweck des Fahrrades
Für jede Art der Fahrradbenutzung (Sport/Gelände, Touren/Reisen, Schulweg oder Alltagsbenutzung/Stadtbetrieb) gibt es inzwischen passende Radangebote und Ausstattungen. Unterschiede gibt es in den Schaltungs- und Bremsanlagen, Straßenausstattungen, Gepäckzuladungsmöglichkeiten, Sitz/Fahrpositionen und Komfort (Federung). Auch wenn z.B. ein hochwertiges Mountainbike oder Rennrad „optisch einiges hermacht“, ist es doch zum täglichen Einkauf/Schulweg nicht sonderlich geeignet. Auch das Gewicht eines Fahrrades kann „zum Tragen“ kommen!
3. Verkehrssicherheit nach StVZO Probefahrt!
Spätestens bei einer Fahrradkontrolle durch die Polizei wird dem Benutzer klar, dass die vorschriftsmäßigen Brems-, Klingel-, Beleuchtungs- und Reflektorenausstattung auch dem eigenen Vorteil bzw. der eigenen Sicherheit im Straßenverkehr dient. Ein komplett ausgestattetes und funktionierendes Fahrrad nach StVZO macht einem keinen Ärger, gibt den Polizeikontrolleuren Anlass zur Freude und kostet somit auch kein Verwarngeld
4. Volle Funktionsfähigkeit aller Anbauteile am Fahrrad
Eine Gangschaltung am Fahrrad ist heute Standard. Sie sollte ohne Rappeln, Klappern, Springen oder Krachen in allen Gängen einwandfrei funktionieren. Dabei ist es egal, ob Kettenschaltung oder Nabenschaltung verbaut ist. Die Laufräder/Felgen sollten ohne „Eiern“ rund laufen und nicht an Bremse oder Rahmen schleifen.Die Bremsen müssen fest und schnell zupacken können. Alle Lager (Lenklager, Tretlager, Pedale, Achsen, Federung) sollen ohne Wackeln (spielfrei) und doch leichtgängig sein. Wackelt oder klappert das Fahrrad bei der Probefahrt, ist es übermäßig ver-schlissen oder falsch eingestellt. Der Rahmen und die Gabel sollten nicht verzogen sein (Hinweis auf Sturz/Unfall-geschehen!). Ist der Verschleiß an Kette, Felgenwand, Bremsklötzen und Reifenprofil zu groß, kann man in Kürze mit Reparaturfolgekosten rechnen! Obligatorisch ist natürlich eine funktionierende Lichtanlage (incl. Reflektoren)
5. Optische Erscheinung/Pflegezustand des Fahrrades
Man sieht einem Gebraucht-Fahrrad an, ob es pfleglich behandelt oder ohne Rücksicht auf Material „misshandelt“ wurde. Hinweise geben die vorhandene, bzw. fehlende
Korrosion an verchromten/vernickelten Metallteilen/Schrauben, Lackkratzer und Dellen am Rahmen, verbogene Schutzbleche, Streben und Gepäckträger. Ist überall schwarzer Schmier an den Lagern, knirscht
die Kette trocken und rostig beim Drehen, oder ist alles am Rad geölt und sauber geputzt? Auch die Verbauung von hochwertigen Komponenten oder Zusatzausstattung (Doppelbeinständer, Körbe, etc.)
wirken auf das Erscheinungsbild des Rades positiv oder negativ.
Jetzt erst kommt die Farbe des Gebraucht-Fahrrades als Kaufkriterium ins Spiel (Tipp: hässliche unmoderne Farben schützen das Rad vor Diebstahl, da diese Räder keiner haben will!)
6. Der Verkäufer/Eigentümer des Fahrrades
Der Verkäufer sollte über die Herkunft des Rades Bescheid wissen. Alter, KM-Laufleistung, ursprünglicher Neupreis oder andere Details lassen sich durchaus erfragen und schaffen eine Vertrauensbasis.
Preist jemand sein „Schätzchen“ auffällig/aufdringlich oder zu einem ungewöhnlich niedrigen Kaufpreis an, liegt der Verdacht nahe, dass es dort nicht mit rechten Dingen zugehen könnte. Also Vorsicht!
Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass der Verkäufer der Eigentümer des angebotenen Fahrrads ist. Empfehlenswert ist es, einen Kaufvertrag abzuschließen, in dem die Personalien des
Verkäufers/Käufers sowie die Radbeschreibung samt Rahmen-Nr. festgehalten wird. Solche Kaufverträge werden vom Veranstalter natürlich bereitgehalten. Bei Probefahrten ist es üblich, dem Verkäufer zur
Sicherheit ein Pfand zu hinterlegen.
7. Preisgestaltung/Verkaufspreis
Es ist nicht sinnvoll, sein neues Gebraucht-Fahrrad nur über einen billigen Preis als Auswahlkriterium auszusuchen. Nach den vorgenannten und beschriebenen Checkpunkten sollte dem Kaufinteressenten klar geworden sein, dass ein gutes, voll funktionierendes, unverbrauchtes, hübsches Fahrrad durchaus einen höheren Wert darstellt, d. h. eines höheren Kaufpreises bedarf. Fazit: Ein preiswertes Gebraucht-Fahrrad ist auch seinen Preis wert. Ein Schnäppchen macht der Käufer daraus, indem er auf dem Fahrradmarkt mit geschickten Argumenten nach ausgiebiger Probefahrt so verhandelt, dass letztendlich Käufer und Verkäufer gleichermaßen zufrieden gestellt in den Kauf einschlagen.
Wenn der Käufer eines neuen Fahrrades sein altes Rad dem Verkäufer in Zahlung gibt, wird für dieses Rad ebenfalls die Standgebühr von 15€ fällig!