Achtung: Für alle Verkäufer gilt: Maskenpflicht und 1,50m Abstand halten! Das Gesundheitsamt der Stadt Köln fordert von jedem Händler Desinfektionsspray (mindestens begrenzt viruzid) vorzuhalten, um damit vor Probefahrt eines Fahrrades die Lenkergriffe bzw. die Hände des Probfahrenden zu desinfizieren. Desweiteren müssen Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Markthändler festgehalten werden (Rückverfolgbarkeit!). Es wird ein einmaliger Coronazuschlag für die teilnehmenden Markthändler von 10€ unabhängig von der angebotenen Fahrradanzahl erhoben!
Neuware und Einzelteile sind nicht zum Verkauf zugelassen!
Mit Entrichtung des Standgeldes für die angebotenen Fahrräder
erkennt der Verkäufer die gültige Marktordnung an.
Der von der Marktleitung ausgegebene Kaufzettel gilt als Nachweis der
Bezahlung des Standgeldes pro Rad. Jeder Kaufzettel hat auf dem
jeweiligen Markt, auf welchem er erworben wurde, einmalige Gültigkeit!
Falls der Verkäufer bei seiner Kaufabwicklung vom Fahrradkäufer sein altes Fahrrad in Zahlung nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass für diese Fahrrad ebenfalls die Standgebühr von 10€ fällig ist. Zahlt der Käufer für sein in Zahlung gegebenes Rad dieses Standgeld nicht, wird der Betrag von 10€ vom Verkäufer, der das alte Rad entgegen genommen hat, eingefordert!
Mit der Entrichtung des Standgeldes und Erhalt der Kaufzettel erkennt der Anbieter/Verkäufer die nachfolgenden Bedingungen der Kölner Gebraucht-Fahrradmärkte an. Zuwiderhandlungen können Platzverweise nach sich ziehen.