- Neuware und Einzelteile sind nicht zum Verkauf zugelassen!
- Mit Entrichtung des Standgeldes für die angebotenen Fahrräder
erkennt der Verkäufer die gültige Marktordnung an.
- Der von der Marktleitung ausgegebene Kaufzettel gilt als Nachweis der
Bezahlung des Standgeldes pro Rad. Jeder Kaufzettel hat auf dem
jeweiligen Markt, auf welchem er erworben wurde, einmalige Gültigkeit!
- Falls der Verkäufer bei seiner Kaufabwicklung vom Fahrradkäufer sein altes Fahrrad in Zahlung nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass für dieses Fahrrad ebenfalls die Standgebühr von 15€ fällig ist. Zahlt der Käufer für sein in Zahlung gegebenes Rad dieses Standgeld nicht, wird der Betrag von 15€ vom Verkäufer, der das alte Rad entgegen genommen hat, eingefordert!
Mit der Entrichtung des Standgeldes und Erhalt der Kaufzettel erkennt der Anbieter/Verkäufer die nachfolgenden Bedingungen der Kölner Gebraucht-Fahrradmärkte an. Zuwiderhandlungen können Platzverweise nach sich ziehen.