Verkauf eines Gebraucht-Fahrrades:

 

Einfach am jeweiligen Samstagmorgen, ab 8:00 Uhr mit dem Fahrrad (oder auch mit den Fahrrädern) vorbeikommen, pro Rad 15€ Standgeld beim Marktleitungsstand bezahlen, anschließend seinen zugewiesenen Platz einnehmen und dann auf den Käufer warten! Auf den aktuell veranstalteten Fahrradmärkten ist es von Nöten, dass sich vorher die Fahrradverkäufer, die mit einer größeren Anzahl von Fahrrädern auf dem Markt erscheinen möchten, telefonisch bei der Marktleitung zu Bürozeiten anmelden (Bürozeiten montags bis freitags 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Tel.: 02685/988103) und Rücksprache halten. WICHTIG!!!

Die Marktzeiten für den Verkauf der Fahrräder endet um 16:00 Uhr und dann muss der Platz auch verlassen werden. Viel Erfolg!

 

Achtung, für alle Fahrradanbieter gilt:

- Neuware und Einzelteile sind nicht zum Verkauf zugelassen!

- Mit Entrichtung des Standgeldes für die angebotenen Fahrräder

erkennt der Verkäufer die gültige Marktordnung an.

- Der von der Marktleitung ausgegebene Kaufzettel gilt als Nachweis der

Bezahlung des Standgeldes pro Rad. Jeder Kaufzettel hat auf dem

jeweiligen Markt, auf welchem er erworben wurde, einmalige Gültigkeit!

- Falls der Verkäufer bei seiner Kaufabwicklung vom Fahrradkäufer sein altes Fahrrad in Zahlung nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass für dieses Fahrrad ebenfalls die Standgebühr von 15€ fällig ist. Zahlt der Käufer für sein in Zahlung gegebenes Rad dieses Standgeld nicht, wird der Betrag von 15€ vom Verkäufer, der das alte Rad entgegen genommen hat, eingefordert!

Bitte unbedingt beachten: Die Marktbeschicker können frühestens

ab 6:00 Uhr samstagsmorgens anreisen!

Marktordnung

Mit der Entrichtung des Standgeldes und Erhalt der Kaufzettel erkennt der Anbieter/Verkäufer die nachfolgenden Bedingungen der Kölner Gebraucht-Fahrradmärkte an. Zuwiderhandlungen können Platzverweise nach sich ziehen.

  1. Auf dem Fahrradmarkt werden nur innerhalb der abgesperrten Fläche die zu verkaufenden Fahrräder aufgebaut, dabei dürfen die vorgesehenen Publikumsgänge nicht zugestellt werden!
  2. Von den Verkäufern dürfen nur komplette Fahrräder angeboten werden. Einzelteile und Komponenten sind für die Marktteilnehmer nicht zum Verkauf zugelassen.
  3. Das Parken von PKW’s ist auf den angemieteten Fahrradmarktflächen nicht gestattet; das Be- und Entladen hat ohne Behinderung des Straßenverkehrs oder Gefährdung anderer zügig zu erfolgen. Transportanhänger dürfen nicht auf dem Gelände dauerhaft verweilen!!
  4. Fahrradstellplatzzuweisungen und/oder andere Anweisung der Marktleitung sind zu befolgen.
  5. Bei nicht verkehrssicheren und funktionsuntüchtigen Fahrrädern ist der Kauf-Interessent über die Mängel in Kenntnis zu setzen (schriftlich sichtbar auf dem Kaufzettel!!).
  6. Bei Fragen oder Unklarheiten kann die Marktleitung gerne zu Rate gezogen werden.
  7. Der Veranstalter garantiert nicht, dass der Verkäufer Eigentümer ist. Im Zweifelsfall bitte Personalien des Verkäufers nachfragen und Kaufvertrag (bei Marktleitung erhältlich) ausfüllen.
  8. Der Veranstalter sorgt für einen hohen Bekanntheitsgrad durch intensive Bewerbung der Märkte. Dennoch kann für kein Gebrauchtfahrrad ein Verkaufserfolg garantiert werden!
  9. Auf dem Platz dürfen kein Müll, auch keine sperrigen Fahrradteile! o. ä. zurückgelassen werden.
  10. Der Standaufbau beginnt am Samstag frühestens ab 6:00 Uhr. Der Verkauf ist von 8:00 bis 16:00 Uhr gestattet. Spätestens um 17.00 Uhr muß der Platz unbedingt geräumt sein.
  11. Gewerblich auftretende Fahrradhändler, die nicht ihr privates Fahrrad verkaufen möchten, müssen sich vor dem Aufbau auf dem Marktgelände am Marktleitungsstand mit ihrer Reisegewerbekarte ausweisen. Andernfalls erfolgt keine Zulassung als Verkäufer auf dem Markt. (telefonische Anmeldung 02685/988103!)

Einen erfolgreichen Verkauf, viel Spaß und allseitige Zufriedenheit wünscht das Kölner Gebraucht-Fahrradmärkte-Team.

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